Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Gastfolio“ zwischen Matin Askaryar, Hüttenstraße 30, 40215 Düsseldorf (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.

(2) Gastfolio richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — insbesondere an gastronomische Betriebe. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine im Internet erreichbare Software zur Verfügung (Software as a Service). Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, diese Software für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.

(2) Ein Kauf der Software, ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder auf Installation auf eigenen Systemen des Kunden besteht nicht.

(3) Welche Funktionen im Einzelnen zur Verfügung stehen, richtet sich nach der gebuchten Stufe gemäß Preisübersicht.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage des Kunden in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zum Zeitpunkt dieser Fassung gelten folgende Beträge je Monat:

Stufebei jährlicher Zahlungbei monatlicher Zahlung
Speisekarte29 €39 €
Bestellen59 €69 €
Komplett89 €99 €

(3) Bei jährlicher Zahlweise wird der Betrag für zwölf Monate im Voraus in Rechnung gestellt. Bei monatlicher Zahlweise erhöht sich der Monatsbetrag um 10 € und wird monatlich abgerechnet.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde mit mehr als einem Monatsbetrag in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und einer Frist von zehn Tagen vorübergehend sperren. Die Daten des Kunden bleiben während einer Sperre erhalten.

(5) Eine Provision oder Beteiligung am Umsatz des Kunden wird nicht erhoben, auch nicht je Gast, Bestellung oder Reservierung.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Sie verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn nicht eine der Parteien spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform kündigt.

(2) Bei monatlicher Zahlweise kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an kontakt@gastfolio.de genügt.

(5) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten (Speisekarte, Bestellungen, Reservierungen) auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Danach werden die Daten gelöscht. Die bis dahin ausgegebenen QR-Codes verlieren mit Vertragsende ihre Funktion; der Anbieter weist den Kunden vor Ablauf darauf hin.

§ 6 Inhalte und Pflichtangaben des Kunden

(1) Der Kunde trägt die Inhalte seiner Speisekarte selbst ein oder lässt sie durch den Anbieter eintragen. In beiden Fällen ist der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Inhalte verantwortlich.

(2) Das gilt insbesondere für Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen, Preise, Mengenangaben sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen. Die Software zeigt an, was der Kunde eingetragen hat; eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt. Überträgt der Anbieter auf Wunsch eine bestehende Karte, prüft der Kunde diese vor der Veröffentlichung.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte an hochgeladenen Bildern, Texten und Logos besitzt. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde vergibt Zugänge für sein Personal über die dafür vorgesehene Funktion und entzieht sie, wenn eine Person nicht mehr für ihn tätig ist.

§ 7 Bestellungen und Reservierungen der Gäste

(1) Bestellt ein Gast über die digitale Karte, kommt der Vertrag über die Speisen und Getränke ausschließlich zwischen dem Gast und dem Kunden zustande. Der Anbieter übermittelt die Bestellung, wird aber nicht Vertragspartei.

(2) Der Anbieter wickelt keine Zahlungen ab. Die Bezahlung erfolgt beim Kunden.

(3) Dasselbe gilt für Reservierungen: Sie kommen zwischen Gast und Kunden zustande. Der Kunde entscheidet, ob und in welchem Umfang er Online-Reservierungen annimmt.

§ 8 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Betrieb der Gästekarte.

(2) Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsarbeiten, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Servicezeiten durchführt und mindestens 24 Stunden vorher ankündigt, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (etwa Ausfälle von Internetzugängen des Kunden oder von Vorlieferanten).

(3) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Funktionen können sich ändern, solange der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

§ 9 Datenschutz

(1) Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (etwa Namen und Kontaktdaten von Gästen aus Reservierungen), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt diesen unaufgefordert bereit.

(2) Die Daten werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Betrag.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden entstehen, insbesondere aus fehlenden oder falschen Allergen- und Preisangaben (§ 6).

(4) Der Kunde sichert seine wesentlichen Daten in zumutbarem Umfang selbst. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung entstanden wäre.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Änderung dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Wirkung wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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